Liefer-und Zahlungsbedingungen

Mars & More B.V.
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VERKAUF- UND LIEFERBEDINGUNGEN

1. Angebote und Preise

Alle unsere Angebote und Preise sind völlig unverbindlich, und wir behalten uns das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Alle Fotos, Zeichnungen und Angaben zu Gewichten, Abmessungen, Farben etc., die in Preislisten, Rundbriefen, Prospekten enthalten sind oder die Ihnen von uns als Proben zugesandt wurden, gelten daher nur annäherungsweise. Insofern nichts anderes angegeben wurde, ist ein Angebot maximal 30 Tage gültig. Angebote für ab Lager lieferbare Artikel gelten solange der Vorrat reicht, unter Vorbehalt des zwischenzeitlichen Verkaufs. 

2. Abschluss von Verträgen

Verträge und nähere Vereinbarungen, die nicht schriftlich abgeschlossen wurden, sind für uns erst nach schriftlicher Bestätigung unsererseits verbindlich. Unsere Verpflichtungen gehen keinesfalls weiter als von uns schriftlich bestätigt wurde.Für neue Kunden bzw. Auftraggeber beträgt die Mindestbestellsumme für den ersten Auftrag € 500,00 exkl. Frachtkosten und MwSt.

3. Lieferung und Lieferzeiten

Eine vereinbarte Lieferzeit beginnt für uns erst dann, wenn wir über alle erforderlichen Angaben verfügen und die Bezahlung (insofern diese im Rahmen eines Auftrags erfolgen muss) geleistet wurde. Eine Überschreitung der angegebenen Lieferzeit gibt dem Abnehmer bzw. Auftraggeber nicht das Recht, den Vertrag zu stornieren, es sei denn, dass uns schriftlich eine angemessene Frist zur Nachlieferung eingeräumt wurde und wir auch innerhalb dieser Frist nicht unseren Verpflichtungen entsprochen haben.

Ebenso wenig kann der Abnehmer bzw. Auftraggeber bei Überschreitung der angegebenen Lieferzeit die Entgegennahme oder Bezahlung der Waren verweigern und/oder eine Erstattung irgendeines von ihm erlittenen direkten oder indirekten Schadens fordern. Rücksendungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung angenommen.

4. Teillieferungen

Insofern sich ein Vertrag auf mehrere Waren bezieht, kann die Lieferung insgesamt oder in Teilen stattfinden. Bei einer Teillieferung ist der Abnehmer bzw. Auftraggeber verpflichtet, die dazugehörige Rechnung so zu begleichen, als würde es sich um einen gesonderten Verkauf handeln.

5. Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt werden unsere Lieferverpflichtungen sowie sonstige Verpflichtungen ausgesetzt. Wir sind in diesem Fall verpflichtet zu liefern, sobald dies billigerweise möglich ist. Unter höherer Gewalt verstehen wir unvorhergesehene Umstände in Bezug auf Personen und/oder Materialien, derer wir uns im Zuge der Vertragsausführung bedienen bzw. zu bedienen pflegen, die von derartiger Natur sind, dass die Ausführung des Vertrages dadurch unmöglich oder derart schwierig und/oder unverhältnismäßig kostspielig ist, dass uns eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung nicht zugemutet werden kann. Als Umstände dieser Art kommen u. a. in Frage: amtliche Maßnahmen, Betriebs-, Verkehrs-, und/oder Transportstörungen, Störungen in der Lieferung von Fertigprodukten, Rohstoffen und/oder Hilfsmitteln, Streiks, Aussperrungen, Behinderungen durch Dritte, für beide Seiten unvorhergesehene technische Komplikationen, klimatologische Umstände etc.

Haben wir bei Eintritt von höherer Gewalt bereits einen Teil unserer Verpflichtungen erfüllt, so sind wir berechtigt, die bereits gelieferten Waren bzw. gewährten Dienstleistungen gesondert in Rechnung zu stellen und der Abnehmer bzw. Auftraggeber ist verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als würde es sich um einen gesonderten Verkauf handeln.

6. Garantie

Wir gewährleisten, dass alle von uns gelieferten Waren die normalen Anforderungen in Bezug auf Brauchbarkeit, Zuverlässigkeit und Langlebigkeit unter Berücksichtigung der Art der Waren erfüllen.

Sämtliche Garantieverpflichtungen unsererseits werden hinfällig, wenn die Waren nicht zweckgemäß oder unsachgemäß verwendet werden, wenn Gebrauchsanweisungen nicht beachtet wurden, wenn unfachmännische Reparaturen durchgeführt oder Änderungen vorgenommen wurden.

Eine Reparatur bzw. ein Austausch hat ausschließlich innerhalb der Niederlande zu erfolgen. Im Rahmen der Garantie für Waren, die sich außerhalb der Niederlande befinden, übernehmen wir lediglich die Reparatur- oder Austauschkosten bis zu dem Betrag, der bei Ausführung in den Niederlanden angefallen wäre.

7. Transport

Insofern wir nichts anderes angeben, werden Aufträge über € 500,00 (netto) in den Niederlanden, Deutschland und Östenreich frei Haus geliefert. Die Transportkosten für Aufträge, die außerhalb der Niederlande, Deutschland oder Östenreich geliefert werden müssen, werden in Rücksprache bestimmt. Der Transport von Waren erfolgt immer auf Risiko des Abnehmers bzw. des Auftraggebers.

8. Preise

Unsere Preise orientieren sich an den zum Zeitpunkt des Angebotes Preis bestimmenden Faktoren. Wir sind berechtigt, Preise an eventuelle, im Zeitabschnitt zwischen Vertragsschluss und Lieferung bzw. Bezahlung auftretende Änderungen dieser Preis bestimmenden Faktoren, wie z. B. Rohstoffpreise, Löhne, Wechselkurse und amtliche Abgaben, anzupassen.

9. Bezahlung

Insofern nichts anderes vereinbart wurde, hat die Bezahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge oder Verrechnung zu erfolgen.

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gehen alle gerichtlichen und außergerichtlichen Einziehungskosten zu Lasten des Abnehmers bzw. Auftraggebers. In allen Fällen kann für außergerichtliche Einziehungskosten ein Betrag von 15% der ausstehenden Summe in Rechnung gestellt werden. Übersteigen die außergerichtlichen Einziehungskosten diesen Betrag, müssen diese Kosten dem Abnehmer bzw. Auftraggeber auf Verlangen durch Vorlage entsprechender Belege nachgewiesen werden.

Wird im Nachhinein einem längeren Zahlungsziel als 30 Tage nach Rechnungsdatum zugestimmt oder wird diese Frist unberechtigterweise in Anspruch genommen, so hat der Abnehmer bzw. Auftraggeber für jeden Monat (bzw. für jeden Teil eines Monats) der Zahlungsverzögerung Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes für Verzugszinsen zu entrichten, ohne dass eine Mahnung erforderlich wäre.

Der Abnehmer bzw. Auftraggeber ist durch das Verstreichen lassen der Zahlungsfrist auch dann sämig, wenn keine ausdrückliche Inverzugsetzung erfolgt ist. Eine Bezahlung wird erst dann als solche anerkannt, wenn wir die freie Verfügungsgewalt über den gezahlten Betrag erlangt haben.

Wird auf Rechnung geliefert, dann sind für den Abnehmer bzw. Auftraggeber unsere Buchungen ausschlaggebend, in dem Sinne, dass er diese Buchungen als korrekt anzuerkennen hat, es sei denn, er legt einen Gegenbeweis vor.

Jede Zahlung gilt in erster Linie zur Begleichung des ältesten ausstehenden Betrages. Wir sind jederzeit berechtigt, ausstehende Beträge mit anderen, aus welchem Grund auch immer an uns zu leistenden Zahlungen zu verrechnen. Ist der Abnehmer bzw. Auftraggeber mit irgendeiner Zahlung an uns in Verzug, haben wir das Recht, den Vertrag und eventuelle andere laufende Verträge auszusetzen oder - insofern diese nicht ausgeführt wurden - zu stornieren. Unser Recht auf Schadenersatz bleibt davon unbeschadet.

10. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen und - im Fall einer Kontokorrentlieferung - bis zur Begleichung des eventuell zu Lasten des Abnehmers bzw. Auftraggebers gehenden Saldos, unser Eigentum, in dem Sinne, dass die Haftung und das Risiko für die gelieferten Sachen ab dem Zeitpunkt der Übergabe dem Abnehmer bzw. Auftraggeber obliegt.

Der Abnehmer bzw. der Auftraggeber ist berechtigt, im Rahmen einer normalen Betriebsführung über die Waren zu verfügen, solange er seine Verpflichtungen uns gegenüber erfüllt. Er ist nicht berechtigt, die Waren zu unserem Nachteil zu belasten oder als Sicherheit zu verpfänden.

11. Reklamationen

Reklamationen, einschließlich sämtlicher Beschwerden über die Eigenschaft der gelieferten Waren, können ausschließlich schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Waren geltend gemacht werden. Durch Entgegennahme einer Reklamation bleibt die Zahlungsverpflichtung unbeschadet.

12. Haftung

Unsere Haftung aufgrund sämtlicher Verträge bezüglich aller von uns gelieferten Waren beschränkt sich unter allen Umständen auf den Preis, zu welchem die betreffenden Waren geliefert wurden. Nur Schaden an den Waren selbst kommt für eine Erstattung in Frage. Jeglicher indirekter Schaden, beispielsweise Gewinnausfall oder die Leistung von Schadenersatz an Dritte, ist in jedem Fall ausgeschlossen.

13. Empfehlungen und Angaben zur Beschaffenheit der Waren

Unsere Empfehlungen werden nach bester Sachkenntnis gegeben. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für (mündlich oder schriftlich) erteilte Empfehlungen. Unsere Empfehlung befreit den Abnehmer bzw. Auftraggeber keinesfalls von seiner Pflicht zur selbstständigen Erkundung, ob die zu liefernden Waren für den beabsichtigten Zweck geeignet sind. Gleiches gilt für Angaben zur Beschaffenheit der Waren und zu den Verwendungsmöglichkeiten.

14. Stornierung

Wir behalten uns das Recht vor, Verträge insgesamt oder teilweise zu stornieren, wenn derartige Umstände eintreten, dass uns eine Erfüllung billigerweise nicht mehr zugemutet werden kann. In solche Fälle haben wir die Stornierung dem Abnehmer bzw. Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Dieser ist in diesem Fall nicht berechtigt, irgendeinen Schadenersatz zu fordern.

 15. Anwendbares Recht

Alle diese Verträge unterliegen dem niederländischen Recht. Die Gültigkeit des Haager Kaufrechtsübereinkommens über den internationalen Kauf beweglicher Sachen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

16. Rechtsstreitigkeiten

In erster Instanz ist ausschließlich das zuständige Gericht in Zwolle zuständig. Klagen unsererseits können jedoch ebenfalls am Sitz des Abnehmers bzw. Auftraggebers eingereicht werden.